In Deutschland ist der Euro ab 2002 offizielles Zahlungsmittel
Gesetzliche oder amtliche Zahlungsmittel sind Bargeld in Form von Münzen oder Banknoten, elektronisches Geld wie Kreditkarten oder Geldersatzmittel wie Schecks und Wechsel. Der Status einer Münze oder Banknote als "gesetzliches Zahlungsmittel" besagt das der ausgebende Staat für den aufgeprägten Nennwert garantiert und das man sie im Zahlungsverkehr, im Gegensatz zu Gedenkprägungen und Medaillen, einsetzen kann. Natürlich sind auch Münzen aus Gold oder Silber amtliches Zahlungsmittel im Ausgabeland. Seit 2002 ist der Euro in Deutschland offizielle Währung und damit gesetzliches Zahlungsmittel. Währen im Euroraum alle Vorderseiten einheitlich gestaltet sind können die Rückseiten mit einem landseigenem Motiv versehen werden. Insgesamt sind in Deutschland 8 Münzen (1 Cent bis 2 Euro) und 7 Banknoten (5 bis 500 Euro) als Bargeld im Umlauf. Alte Münzen aus der DM-Zeit wie Mark sowie Pfennig-Münzen, können immernoch entsprechend ihrem Nennwert in Euro umgetauscht werden. Dies gilt auch für DM-Banknoten und Gedenkmünzen. Allerdings wird niemand auf den Gedanken kommen seine Goldmark in Euro zu tauschen weil allein der Goldwert der Münze ein vielfaches höher ist als der aufgeprägte Nennwert von 1 Mark.
Zahlungsmittel in der Europäischen Union
Neben Deutschland haben bisher weitere 17 Mitgliedsländer der Europäischen Union den Euro als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Neben Estland wird auch Lettland bis 2014 den Euro einführen. Neben den Münz-Motiven der Euro-Gemeinde finden Sie hier einen Überblick über alle Zahlungsmittel der Welt.
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